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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der TK-Schulsoftware GmbH & Co. KG (TK-Schulsoftware) und ihren Kunden (gemeinsam die Parteien).

Die Bestimmungen in Teil 1 gelten für sämtliche Verträge. Die besonderen Bestimmungen in Teil 2 (SaaS-Verträge) und Teil 3 (On-Premise-Verträge) gelten jeweils nur für diese Verträge. Im Falle eines Widerspruchs zwischen Regelungen in Teil 1 und einem anderen Teil gehen die besonderen Regelungen des jeweiligen anderen Teils vor.

AGB

Teil 1Allgemeine Bestimmungen

  1. Alle Urheber-, Nutzungsrechte- und sonstigen Schutzrechte bleiben ausschließlich TK-Schulsoftware vorbehalten, soweit sie nicht ausdrücklich nach Teil 2 oder Teil 3 dem Kunden eingeräumt wurden.
  2. Die verkörperten Arbeitsergebnisse dürfen von dem Kunden nur im Rahmen und für Zwecke des jeweiligen Vertrages genutzt und Dritten außerhalb des vereinbarten Vertragszweckes nicht zugänglich gemacht werden.

Soweit einzelvertraglich nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, bleibt TK-Schulsoftware stets zur Mitbenutzung und zur sonstigen beliebigen Verwendung ihrer Ideen, Konzepte, Erfahrungen, Tools, Programmentwicklungsbausteine, Techniken, Gutachten und sonstigen Arbeitsergebnissen berechtigt, die bei der Erbringung der Leistungen verwendet oder entwickelt wurden.

  1. Der Kunde ist selbst für die nach den Bestimmungen der DSGVO durch seine Kunden und seine Vertragspartner erforderlichen Einwilligungen verantwortlich.
  2. Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen von der jeweils anderen Partei im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der anderen Partei, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d. h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl von TK-Schulsoftware als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der jeweiligen Partei erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich die jeweilige Partei von der anderen Partei vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.
  3. Die Parteien verpflichten sich, mit allen von ihnen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Subunternehmern eine mit vorstehendem Absatz (2) inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
  4. TK-Schulsoftware wird seine Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen nach den Anforderungen der DSGVO auf das Datengeheimnis verpflichten. Sollte im Rahmen der Leistungen nach diesem Vertrag eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch TK-Schulsoftware erforderlich werden, werden die Parteien hierzu eine gesonderte Vereinbarung treffen.

  1. Schadensersatzansprüche gegen TK-Schulsoftware sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, wenn hier nichts anderes vereinbart ist.
  2. TK-Schulsoftware haftet unbeschränkt, wenn seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder das Produkthaftungsgesetz Anwendung findet.
  3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet TK-Schulsoftware nur, wenn eine für die Erreichung des Vertragszwecks wesentliche Vertragspflicht durch TK-Schulsoftware, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag TK-Schulsoftware nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. TK-Schulsoftware haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
  4. Die Parteien gehen davon aus, dass die Höhe des vorhersehbaren Schadens EUR 50.000,- (in Worten: fünfzigtausend) pro Vertragsjahr beträgt.
  5. Die verschuldensunabhängige Haftung von TK-Schulsoftware auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
  6. Für den Verlust von Daten des Kunden haftet TK-Schulsoftware insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

  1. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der Produkte, Dienstleistungen oder der sonstigen Leistungen von TK-Schulsoftware geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet TK-Schulsoftware unbeschadet der Rechte des Kunden gemäß § 3 wie folgt:
  2. TK-Schulsoftware kann auf seine Kosten entweder die Leistungen so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Kunden zumutbarer Weise entsprechen, oder den Kunden von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistellen.
  3. Ist die Nacherfüllung TK-Schulsoftware unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat sie das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrichteten Vergütung zurückzunehmen. TK-Schulsoftware hat dem Kunden dabei eine angemessene Auslauffrist zu gewähren, es sei denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich.
  4. Die sonstigen Ansprüche des Kunden, z. B. auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz gemäß § 3, bleiben unberührt.
  5. Die Parteien werden sich wechselseitig von geltend gemachten Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigen. Der Kunde wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder TK-Schulsoftware überlassen oder nur im Einvernehmen mit TK-Schulsoftware führen. TK-Schulsoftware erstattet dem Kunden notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Kunden aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben müssen.
  6. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen TK-Schulsoftware ausgeschlossen.

  1. Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen.
  2. Alle Beträge und Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

  1. Der Kunde darf seine vertraglichen Rechte und Pflichten nicht ohne das vorherige schriftliche Einverständnis von TK-Schulsoftware, das TK-Schulsoftware nicht unangemessen verweigern wird, abtreten oder übertragen.
  2. TK-Schulsoftware darf seine Rechte, Pflichten oder jeden Auftrag ohne das Einverständnis des Kunden abtreten oder übertragen.
  3. Der Kunde ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechts nur insoweit berechtigt, wie die zugrunde liegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder nicht bestritten wird.

  1. Die Parteien werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um Rechtsstreitigkeiten, die in Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, durch ein Treffen der jeweiligen Manager der einzelnen Parteien beizulegen.
  2. Die Parteien vereinbaren, bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit einem der vorbezeichneten Verträge, Vertragserweiterungen oder -ergänzungen, die sie nicht untereinander bereinigen können, die Schlichtungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI e.V.), derzeit Prof. Dr. Axel Metzger, Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 6, DE-10099 Berlin, Fax: 0049-30-2093-3499, E-Mail: schlichtung@dgri.de, bzw. die jeweilige auf der Webseite der DGRI e.V. unter www.dgri.de angegebene Adresse der Schlichtungsstelle anzurufen, um den Streit nach deren Schlichtungsordnung in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.
  3. Sofern beide Parteien eine Schlichtung für aussichtslos halten oder das Schlichtungsverfahren auf andere Weise endet als mit Zustandekommen eines Schlichtungsvergleichs, einer einvernehmlichen vorläufigen Regelung oder eines Schlichtungsspruchs, vereinbaren die Parteien bereits jetzt, das Verfahren vor dem Schlichtungsteam fortzuführen in der Form eines Schiedsverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 der Schlichtungsordnung 2012 unter Anwendung der Regeln der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) in der zum Zeitpunkt der Verfahrensfortführung geltenden Fassung, einschließlich der dort festgelegten Gebührenregelungen.

Die Parteien verpflichten sich, im Schiedsverfahren das Schlichtungsteam als Schiedsgericht nach Kräften zu unterstützen und ihm die Rechte eines gerichtlich bestellten Gutachters einzuräumen, insbesondere alle geforderten Informationen, Unterlagen, Programme und Gegenstände zu überlassen, erforderlichenfalls Zutritt zu ihren Räumen zu gewähren, technische Gerätschaften bereitzustellen und Mitarbeiter oder Dritte zu seiner Unterstützung anzuweisen. Die unterlassene Mitwirkung darf das Schiedsgericht nach vorheriger Ankündigung zu Lasten der betreffenden Partei werten.

Die Verjährung für alle Ansprüche aus dem schlichtungs- bzw. schiedsverfahrensgegenständlichen Lebenssachverhalt ist ab dem Schlichtungsantrag bis zum Ende des Schlichtungs- bzw. Schiedsverfahrens gehemmt. § 203 BGB gilt entsprechend.

  1. Auf vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  2. Erfüllungsort der gegenseitig geschuldeten Leistungen und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von TK-Schulsoftware.

  1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.
  3. Werden diese AGB durch TK-Schulsoftware geändert, bleibt für bereits abgeschlossene Verträge die Fassung maßgeblich, die bei Vertragsschluss in den Vertrag einbezogen wurde, es sei denn, der Kunde stimmt der Änderung zu. Diese Zustimmung kann auch im Zusammenhang mit der Buchung zusätzlicher Leistungen erfolgen.
  4. Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass die Software Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Kunde wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung von TK-Schulsoftware steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.