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Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Stand: November 2026

Dieser Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO gilt zwischen den Kunden der TK-Schulsoftware GmbH & Co. KG als Verantwortlichen (Auftraggeber) und der TK-Schulsoftware GmbH & Co. KG, Rosenwiesstr. 17, 70567 Stuttgart (Auftragsverarbeiter).

Für den Abschluss des AVV füllt der Auftraggeber die Felder in Anlage 2 aus: die Angaben zur verantwortlichen Stelle, zu ihrem Datenschutzbeauftragten und zu den weisungsberechtigten Personen. Dafür steht der Vertrag als PDF zum Ausfüllen bereit.

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AVV

Vertrag

Präambel

Die Vertragsparteien sind mit der Leistungsvereinbarung ein Auftragsdatenverarbeitungsverhältnis gemäß Art. 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingegangen. Um die Rechte und Pflichten aus dem Auftragsdatenverarbeitungsverhältnis gemäß der gesetzlichen Verpflichtung zu konkretisieren, schließen die Vertragsparteien die nachfolgende Vereinbarung.

Folgende Anlagen sind Bestandteil des Vertrags:

  1. Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragsverarbeiters bei der Auftragsverarbeitung
  2. Dokumentation der Verarbeitungstätigkeit
  3. Datenschutz, Sicherheitskonzept und Katalog der getroffenen Technischen und Organisatorischen Maßnahmen
  4. Subunternehmer zum Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO

Die Vereinbarung findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die Gegenstand der Leistungsvereinbarung sind und bei deren Verrichtung Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer nach Maßgabe dieser Vereinbarung beauftragte Dritte mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, für die der Auftraggeber die gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO Verantwortlicher ist

Diese Vereinbarung bezieht sich nur auf die Durchführung der technischen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nach einem vom Auftraggeber vorgegebenen Algorithmus (Auftragsdatenverarbeitung). Eine inhaltliche Aufgabenübertragung wird mit dieser Vereinbarung nicht getroffen.

(1) Der Gegenstand und die Dauer der Auftragsdatenverarbeitung sowie Umfang, Art und Zweck der vorgesehenen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten sind in der Leistungsvereinbarung niedergelegt.

(2) Folgenden Datenarten oder -kategorien sind Gegenstand der Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung durch den Auftragnehmer:

  • siehe Anhang 2 Pkt. 3

(3) Der Kreis der durch den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten Betroffenen umfasst:

  • Kunden, Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte, insbesondere Eltern, und Angehörige bzw. Personen aus dem persönlichen Umfeld der Schüler
  • ehemalige Schülerinnen und Schüler
  • ehrenamtlich tätige Personen
  • Vereinsmitglieder und Genossen
  • Lehr- und Erziehungskräfte, Auszubildenden und Praktikanten
  • sonstige Beschäftigte und Mitarbeiter: Schulverwaltung, Buchhaltung, Haustechnik
  • Förderer der Schule sowie deren Organisationen
  • Funktionsträger: Vorstand, Geschäftsführer u.a.

Die Laufzeit dieser Anlage richtet sich nach der Laufzeit des Vertrages, sofern sich aus den Bestimmungen dieser Anlage nicht darüberhinausgehende Verpflichtungen ergeben.

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen nach Art 28 Abs. 9 EU-DSGVO der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

Sollte eine Regelung dieses Vertrages nichtig sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Es soll das gelten, was die Parteien vereinbart hätten, wenn die Unwirksamkeit oder die Lücke bekannt gewesen wäre.

Die Vertragsparteien prüfen dann gemeinsam, ob Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages erforderlich sind. Kommen sie zu dem Ergebnis, dass eine Änderung oder Ergänzung des Vertrages erforderlich ist, oder wird von einer Vertragspartei eine Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages beantragt, so nehmen sie unverzüglich Verhandlungen auf.